Die Herausforderung
Energie aus der Heimat – Frischer Wind aus Zeegendorf
Der Strom aus erneuerbaren Energien wie Wind vermeidet zusätzlichen, umweltschädlichen CO2 – Ausstoß.
Anstelle fossiler Brenn- und Treibstoffe wird Strom in Zukunft zum zentralen Energieträger für Wärmeerzeugung und Mobilität.
Jede verbrauchte Kilowattstunde muss erzeugt werden, und das am besten vor Ort:
Der Windpark Zeegendorf mit 2 Windenergieanlagen setzt die Förderung von erneuerbaren Energien und eine Stärkung der lokalen Gemeinschaft praktisch um:
Lokal heißt auch über die Gemeindegrenzen hinweg, mit den direkten Nachbarn aus Teuchatz und Oberngrub/Markt Heiligenstadt sowie Tiefenhöchstadt/Markt Buttenheim.
Unser Anspruch ist es, eine umweltfreundliche Energieversorgung zu unterstützen und gleichzeitig die Bürger aktiv in unser Projekt einzubeziehen.
Die Gemeinde Strullendorf möchte auf keinen Fall, dass im Zuge der lokalen Windenergieerzeugung internationale Unternehmen Gewinne auf Kosten der lokalen Bevölkerung machen.
Durch direkte finanzielle Beteiligung der Bürger am Windpark generieren wir eine größtmögliche Wertschöpfung vor Ort und schaffen Akzeptanz in der lokalen Gemeinschaft.
Wolfgang Desel
Erster Bürgermeister
Die Herausforderung
Energie aus der Heimat – Frischer Wind aus Zeegendorf
Der Strom aus erneuerbaren Energien wie Wind vermeidet zusätzlichen, umweltschädlichen CO2 – Ausstoß.
Anstelle fossiler Brenn- und Treibstoffe wird Strom in Zukunft zum zentralen Energieträger für Wärmeerzeugung und Mobilität.
Jede verbrauchte Kilowattstunde muss erzeugt werden, und das am besten vor Ort:
Der Windpark Zeegendorf mit 2 Windenergieanlagen setzt die Förderung von erneuerbaren Energien und eine Stärkung der lokalen Gemeinschaft praktisch um:
Lokal heißt auch über die Gemeindegrenzen hinweg, mit den direkten Nachbarn aus Teuchatz und Oberngrub/Markt Heiligenstadt sowie Tiefenhöchstadt/Markt Buttenheim.
Unser Anspruch ist es, eine umweltfreundliche Energieversorgung zu unterstützen und gleichzeitig die Bürger aktiv in unsere Projekt einzubeziehen.
Die Gemeinde Strullendorf möchte auf keinen Fall, dass im Zuge der lokalen Windenergieerzeugung internationale Unternehmen Gewinne auf Kosten der lokalen Bevölkerung machen.
Durch direkte finanzielle Beteiligung der Bürger am Windpark generieren wir eine größtmögliche Wertschöpfung vor Ort und schaffen Akzeptanz in der lokalen Gemeinschaft.
Wolfgang Desel
Erster Bürgermeister
Die Beteiligten
Das Vorhaben wurde durch die Gemeinde Strullendorf initiiert und soll auch durch die Gemeinde federführend umgesetzt werden. Unterstützt wird die Verwaltung durch das Programm der Bayerischen Windkümmerer (Hubert Treml-Franz). Für die Genehmigungsplanung sind federführend die Büros Plan BC aus Bayreuth (Mariella Schubert) und die FLUX Energiewende GmbH (Niklas Rhein) aus Bamberg verantwortlich. Naturschutzfachliche Untersuchungen und Gutachten werden von der TNL Umweltplanung aus Buttenheim beigesteuert. Der spätere Betrieb der Anlagen soll über ein Bürgerbeteiligungsmodell erfolgen. So stellen wir sicher, dass der finanzielle Mehrwert der Anlagen vor Ort bleibt!
Das Gebiet
Das Windvorranggebiet befindet sich südlich der Ortschaften Zeegendorf (Gemeinde Strullendorf) und Teuchatz (Markt Heiligenstadt) und nördlich von Tiefenhöchstadt (Markt Buttenheim). Die im Gebiet vorherrschenden Windgeschwindigkeiten in 160 m Höhe betragen um die 6,8 m/s und stellen eine wirtschaftlich gute Grundlage dar. Eine der beiden Anlagen ist auf einer Freifläche geplant, die andere Anlage im Wald. Die Abstände zur nächsten Wohnbebauung betragen von jeder Anlage mindestens 800 m.
Der Bayernatlas bietet die Möglichkeit, geplante Windenergieanlagen in einem 3D-Modell darzustellen, um deren Auswirkungen auf das Landschaftsbild abzuschätzen zu können. Die zwei Anlagen der Gemeinde Strullendorf sowie die drei bereits genehmigten Anlagen des Marktes Buttenheim könnten in etwa so aussehen.
Was bisher geschah ...
Bürgerversammlung
Bürgermeister Desel informiert die Bürger in Zeegendorf über den konkreten Planungsstand (Vorranggebiet, Flächenpool, Anlagenstandorte, Gutachten).
Gemeinderatssitzung
In der Sitzung vom 20. Oktober 2025 stellen Frau Schubert (Plan BC) und Herr Rhein (FLUX Energiewende) den aktuellen Stand der Regionalplanung, Flächensicherung und Genehmigungsplanung vor. Die Ausweisung der Fläche als Windvorranggebiet wird nun voraussichtlich im März/April 2026 erfolgen. In dem Gebiet wird die Errichtung von zwei Windenergieanlagen geplant. Ein Standort befindet sich im Wald, einer auf einer Freifläche. Beide Standorte halten einen Mindestabstand von 800 m zur nächsten Wohnbebauung ein. Die bisher vom TNL Umweltplanung durchgeführten naturschutzfachlichen Untersuchungen ergaben keine kritischen Aspekte. Die weiteren Gutachten (Schall, Schatten, Turbulenz, Eiswurf, Ertrag) sollen nun nach der erfolgten Fixierung der Anlagenstandorte beauftragt werden.
Gemeinderatssitzung
In der Sitzung vom 13. Januar 2025 beschließt der Gemeinderat die Bietergemeinschaft aus der Plan BC GmbH (Bayreuth) und der FLUX Energiewende GmbH (Bamberg) für die Erstellung einer Genehmigungsplanung nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) zu beauftragen.
Bürgerversammlung
Bürgermeister Desel informiert die Bürger in Zeegendorf darüber, dass die Gemeinde die Ausweisung/Erweiterung einer Windvorrangfläche an der Gemeindegrenze zu Buttenheim (Vorranggebiet Tiefenhöchstadt-Nord) forciert und bereits erste Schritte zur Flächensicherung unternommen hat. Im Zuge der Gebietsausweisung durch den Regionalen Planungsverband wird eine sog. strategische Umweltplanung durchgeführt, um die Auswirkungen auf Mensch und Tier abschätzen zu können. Detaillierte Prüfungen und Gutachten folgen dann im Genehmigungsverfahren.
Gemeinderatssitzung
In der Sitzung vom 16. Oktober 2023 stellt der Windkümmerer Hubert Treml-Franz den aktuellen Stand der Flächensicherung vor und skizziert den weiteren Planungsprozess und die Zeitschiene.
Eigentümerversammlung
Die Gemeinde Strullendorf informiert in zwei Veranstaltungen die relevanten Eigentümer im Plangebiet über das Projekt und die Pachtbedingungen.
Gemeinderatssitzung
In der Sitzung vom 11. Dezember 2023 stellt der Windkümmerer Hubert Treml-Franz die Möglichkeiten vor, in der Potenzialfläche 4244 südlich von Zeegendorf 2-3 Windenergieanlagen zu errichten. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung damit, die nötigen Schritte zur vertraglichen Sicherung der relevanten Grundstücke zu unternehmen und die Fläche beim Regionalen Planungsverband Oberfranken-West anzumelden.
Bürgerversammlung
Bürgermeister Desel informiert die Bürger bei der Bürgerversammlung in Zeegendorf über die Potenziale dort Windenergieanlagen zu errichten. Die Windgeschwindigkeiten von ca. 6,8 m/s in 160 m Höhe stellen eine gute wirtschaftliche Grundlage dar.
Gemeinderatssitzung
In seiner Sitzung vom 17. April 2023 beschließt der Gemeinderat die Bewerbung für das Förderprogramm "Windkümmerer" sowie in Abstimmung mit der Regierung von Oberfranken die Ausweisung einer geeigneten Windvorrangfläche im Gemeindegebiet.
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Planungsrechtliche Aspekte
Die 10H-Regelung wurde im November 2014 von der Bayerischen Staatsregierung beschlossen und ist einzigartig im Bundesgebiet. Sie besagt, dass die im Baugesetzbuch bisher vorgesehene Privilegierung von Windrädern im Außenbereich künftig nur noch gilt, wenn einen Mindestabstand vom 10-fachen ihrer Höhe zu geschützten Wohngebäuden eingehalten wird (Art. 82 Abs. 1 Bayerische Bauordnung –BayBO).
Keine Anwendung findet die 10H-Regelung mehr in sog. Windvorranggebieten, die durch die regionalen Planungsverbände ausgewiesen werden oder in Sondergebieten, die durch die kommunale Bauleitplanung festgesetzt werden. Das „Aufweichen“ der 10H-Regelung hat allerdings nicht zur Folge, dass sich am Schutzstatus der Bevölkerung im Wesentlichen etwas ändert. Nach wie vor gelten überall die Bestimmungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes, das z. B. zulässige Grenzwerte für Schall- und Schattenimmissionen oder Bestimmungen zum Brandschutz regelt.
Als Windvorranggebiete werden Gebiete durch die Regionalplanung definiert, in denen der Ausbau der Windenergie Priorität besitzt. Dort ist dann z. B. der Bau einer Freiflächen-PV-Anlage nicht oder nur unter gewissen Auflagen genehmigungsfähig. Im Wind-an-Land-Gesetz ist festgehalten, dass in Deutschland bis 2032 zwei Prozent der Landesfläche für den Ausbau der Windenergie zur Verfügung gestellt werden müssen. In unserer Planungsregion Oberfranken-West sind dies 1,8 %. In Windvorranggebieten gelten dann auch gewisse Erleichterungen im Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen. Der Planungsverband Oberfranken-West hat die Erweiterung des Windvorranggebiets „Tiefenhöchstadt-Nord“ 2024 in das Verfahren der Fortschreibung aufgenommen. Mit einer rechtskräftigen Ausweisung ist im April 2026 zu rechnen.
Gesundheitliche & soziale Aspekte
Als Infraschall wird Schall bezeichnet, dessen Frequenzbereich unterhalb von 20 Hertz liegt. Schall in diesem Bereich ist für den Menschen nicht hörbar. Nur bei relativ hohen Schalldruckpegeln ist er für den Menschen überhaupt wahrnehmbar. Infraschall kann grundsätzlich Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit, Effekte auf das Herz-Kreislaufsystem oder auch Benommenheit auslösen. Dies trifft allerdings nur auf Infraschall zu, der die Wahrnehmbarkeitsschwelle des Menschen auch tatsächlich überschreitet.
Im täglichen Leben sind wir ständig Infraschallquellen ausgesetzt: Wind, der durch die Bäume streicht, aber auch technische Geräte wie Kompressoren oder Kühlschränke erzeugen Infraschall. Für eine verhältnismäßig hohe „Belastung“ sorgt zum Beispiel die Fahrt in einem Auto.
Auch Windenergieanlagen produzieren solchen Infraschall. Dessen Pegel liegt aber schon bei Abständen von nur 250 m zur Anlage weit unterhalb der Wahrnehmbarkeitsschwelle. Erst im Frühjahr 2021 hat sich gezeigt, dass eine Studie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), die oft als Beleg für die Infraschall-Gefahr durch Windräder herangezogen wurde, wegen eines Rechenfehlers tausendfach überhöhte Werte enthält und wissenschaftlich nicht haltbar ist. Auf Basis der vorliegenden Erkenntnisse kann also davon ausgegangen werden, dass Infraschall aus Windenergieanlagen keine Gefährdung für die menschliche Gesundheit darstellt. Ein Wissenschaftler der Universität Bayreuth hat sich übrigens sehr intensiv mit dem Thema beschäftigt und eigene Messungen erstellt. Auf dieser Seite finden Sie seine Ergebnisse.
Auch wenn es diesen belegbaren Zusammenhang zwischen dem von Windenergieanlagen emittierten Infraschall und gesundheitlichen Auswirkungen nicht gibt: Laut einer australischen Studie zum sogenannten „Nocebo-Effekt“ kann allerdings bereits die bloße Sorge um eine mögliche Nebenwirkung dazu führen, dass sich die Befürchtungen erfüllen und vermeintlichen Nebenwirkung eintritt.
Für Windenergieanlagen gelten die gleichen zulässigen Schallimmissionswerte wie für andere Anlagen. Sie werden im Rahmen des zwingend erforderlichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens festgelegt. Überschreitungen sind nicht zulässig und führen zu einer Verweigerung der Genehmigung.
Für den Anlagenbetrieb können z. B. Nachtabschaltungen vorgeschrieben werden, um die niedrigeren nächtlichen Lärmgrenzwerte einzuhalten. Planerisch können die Schalleinwirkungen auf Anwohner durch größere Abstände der Anlagen zu Wohngebäuden vermindert werden. Hierauf kann schon früh durch die Regionalplanung bzw. die Flächennutzungsplanung der Gemeinden Einfluss genommen werden.
Auch der Schattenwurf stellt eine Immission dar, die im Genehmigungsverfahren nach klaren Regeln zu prüfen ist: Für keinen Anwohner darf der Schattenwurf Maximalwerte von 30 Minuten täglich und 30 Stunden jährlich überschreiten. Die Einhaltung dieser Zeiten kann auch durch das Abstellen der Anlage gewährleistet werden. Die finanziellen Einbußen muss der Betreiber in Kauf nehmen. Andernfalls ist der Standort nicht genehmigungsfähig.
Bei der Untersuchung wird die theoretisch maximal mögliche Schattenwurfdauer zugrunde gelegt. Dabei wird z. B. die Bewölkung nicht berücksichtigt, weshalb die tatsächliche Schattenwurfdauer in der Praxis deutlich niedriger liegt. Durch eine sorgfältige Standortauswahl und Mindestabstände zur Bebauung lassen sich die Einwirkungen des Schattenwurfs auf Anwohner von Planungsbeginn an minimieren.
Die roten Flugsicherheitsleuchten von Windenergieanlagen sind je nach Topografie und Gebäudeausrichtung teils weithin sichtbar. Um die Lichtemissionen dieser sogenannten „Nachtbefeuerung“ möglichst gering zu halten, wurden in den letzten Jahren bedarfsgerechte Lösungen entwickelt, die inzwischen technisch umsetzbar sind und künftig beim Bau neuer Anlagen berücksichtigt werden müssen. Ein Passivradarsystem erkennt, ob überhaupt Flugzeuge in der Nähe sind. So können die Flugsicherheitsleuchten die meiste Zeit abgeschaltet bleiben.
Seit Januar 2025 ist die sog. BNK verpflichtend und Voraussetzung für die Betriebserlaubnis jeder Windenergieanlage.
Ökologische Aspekte
Bereits im Jahr 2023 wurden in dem Gebiet im Zuge der Planungen des Windparks „Tiefenhöchst-Nord“ in Buttenheim umfangreiche Untersuchungen durch das Umweltbüro TNL Umweltplanung aus Buttenheim durchgeführt. Kartiert wurden u.a. Groß- und Greifvögel, Brutvögel oder geschützte Arten wie Zauneidechsen oder Hausmäuse. 2025 wurde der Untersuchungsraum punktuell erweitert, so dass auch die Planungen der Gemeinde Strullendorf vollumfänglich abgedeckt werden. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen sowie mögliche Schutzmaßnahmen werden nun der unteren Naturschutzbehörde im Zuge des Genehmigungsverfahrens vorgelegt und durch diese bewertet.
Wie andere Technologien stellen auch Windräder einen Eingriff in die Natur dar, der mit einer Gefährdung von Fledermäusen und Vögeln verbunden sein kann. Um diese Tiere zu schützen, werden die potenziellen Standorte für Windenergieanlagen schon in der Planungsphase genauestens überprüft. Im Genehmigungsprozess muss nachgewiesen werden, dass dem Schutz gefährdeter und geschützter Arten Rechnung getragen wird. Dies kann z. B. dadurch erreicht werden, dass bestimmte Gebiete grundsätzlich gemieden werden. Weitere Maßnahmen wären die Errichtung attraktiver Ausweichhabitate oder ereignisabhängige Betriebseinschränkungen (Mahdabschaltung). Sind diese Maßnahmen nicht ausreichend, müssen vom Windparkbetreiber jährlich große Summen in sog. Artenschutzfonds eingezahlt werden.
Die Steigerung der Nabenhöhen bei modernen Anlagen kann die Gefahr vermindern, dass Vögel und Fledermäuse zu Tode kommen, da viele Arten nicht in den damit erreichten Höhen fliegen. Zu Zeiten hoher Flugaktivität kann die Anlage vorübergehend anhand festgelegter Abschaltintervalle außer Betrieb gesetzt werden. Außerdem sind Fledermaus-Detektoren im Einsatz, die Flugbewegungen über eine spezielle Annäherungssensorik erfassen, Anlagen können dann der Situation entsprechend gedrosselt werden.
Wichtig: Die Gefährdung durch Windräder steht in keinem Verhältnis zur Bedrohung von Vögeln durch Gebäude (v.a. Fenster, Glasfassaden), Straßenverkehr oder Freileitungen. Trotzdem muss alles dafür getan werden, Kollisionen mit Windrädern zu vermeiden.
Moderne Windenergieanlagen amortisieren sich energetisch je nach Standort und Bauweise bereits nach drei bis sechs Monaten. Nach dieser Zeit haben sie so viel Energie produziert, wie für Herstellung, Betrieb und Entsorgung an Energie aufgewendet werden muss.
Ähnlich kurz ist die Zeit, die ein Windrad für die Kompensation der bei Herstellung, Betrieb und Entsorgung entstehenden Treibhausgas-Emissionen benötigt: Auch hier geht man von etwa drei bis acht Monaten aus.
Der rückstandslose Rückbau der Windenergieanlagen wird weit vor der Inbetriebnahme der Anlagen geregelt. So ist zum Beispiel eine Rückbauverpflichtung fester Bestandteil der Pachtverträge mit den Grundstückseigentümern. Hinzu kommt, dass der Rückbau inkl. Berechnung der Rückbaukosten in der Baugenehmigung nach BImSchG festgehalten ist. Auf Grundlage der berechneten Kosten + regelmäßiger Aktualisierungen muss der Antragsteller bei der Genehmigungsbehörde eine Bürgschaft in voller Höhe der kalkulierten Rückbaukosten hinterlegen. So wird gewährleistet, dass im Falle einer Insolvenz nicht der Grundstückseigentümer oder die Allgemeinheit auf den Rückbaukosten sitzen bleiben.
Übrigens: Das (Teller-)Fundament der geplanten Anlagen hat einen Durchmesser von ca. 29 m und eine Tiefe von ca. 4 m.
Aktuell kommt es immer häufiger dazu, dass Windrädern ein zweites Leben geschenkt wird und die Komponenten an anderer Stelle wieder zum Einsatz kommen. Der folgende Beitrag auf arte ist in diesem Zusammenhang sehenswert: https://www.youtube.com/watch?v=BaHtXfccDfk&t=1s&ab_channel=ARTEde
Für fast alle in den Komponenten eines Windrads verwendeten Materialien bestehen geeignete Recyclingverfahren. Hauptsächlich handelt es sich dabei um Beton (Fundament und, je nach Bauweise, Turm), Stahl (Turm) sowie zu einem geringen Anteil um weitere Metalle, z. B. Kupfer oder Aluminium (Generator und Anlagenelektronik). Die für die Gondel und Rotorblätter eingesetzten Verbundwerkstoffe aus (Glas- oder Kohle)Fasern und Kunstharzen werden auf Grund des derzeit geringen Aufkommens meist thermisch verwertet, zum Beispiel in der Zementherstellung. An hochwertigen Recyclingmöglichkeiten für die Verbundwerkstoffe wird derzeit intensiv geforscht. Mit zunehmenden Mengen durch außer Betrieb gehende Anlagen ist langfristig mit wirtschaftlichen und ökologischen Recyclingwegen zu rechnen. Die derzeitigen Recyclingquoten von Windenergieanlagen können bereits bei 80 bis 90 Prozent liegen. Der Bayerische Rundfunk hat zu dem Thema kürzlich einen interessanten Beitrag ausgestrahlt und kann hier https://www.youtube.com/watch?v=nZGTtULccQE&ab_channel=BR24 angesehen werden.
Genaue Angaben gibt es für den von uns geplanten Anlagentyp nicht. Einige wissenschaftliche Studien haben sich aber bereits mit der Thematik befasst, so dass man bei unseren Anlagen von einem Abrieb je WEA von 100-200 g pro Jahr aus gehen kann. Zum Vergleich: Eine PkW-Reifen erzeugt pro Jahr ca. 1-1,5 kg Abrieb.
Studie der Technischen Universität Dänemark
Studie des Frauenhofer UMSICHT Instituts
Technische Aspekte
Die Gemeinde Strullendorf ist mit dem Anlagentyp V-172 in die Planungen eingestiegen. Die Anlage hat eine Nabenhöhe von 175 m und einen Rotordurchmesser von 172 m. In Summe ist die Anlage also von Boden bis Rotorspitze 261 m hoch. Die Nennleistung beträgt 7,2 MW.
Im Sommer 2025 wurde der Gemeinde Strullendorf das bestehende Umspannwerk Neuses (Markt Eggolsheim) als Netzverknüpfungspunkt genannt. Die Kosten für den Netzanschluss beschränken sich somit auf die Stromleitung zum und einige kleinere Komponenten im Umspannwerk.
Wirtschaftliche Aspekte
Die Gemeinde Strullendorf wird relevante Möglichkeiten zur finanziellen Beteiligung der Bürger schaffen. Die genauen Ausformungen stehen aktuell noch nicht fest.
Der Ertrag der Anlagen ist abhängig von der Nennleistung und den sogenannten „Volllaststunden“, die sich ein Windrad dreht. Im geplanten Vorranggebiet herrschen mittlere Windgeschwindigkeiten von 6,0-6,2 m/s in 160 m über Gelände. Das sind gute Voraussetzungen.
Bei einer installierten Nennleistung von ca. 7,2 MW pro Anlage lassen sich an den geplanten Standorten ca. 15-16 Mio. kWh pro Anlage und Jahr erzeugen.
Der durchschnittliche Stromverbrauch eines deutschen Haushalts beträgt ca. 3.000 kWh/a. Rechnerisch könnten also rund 5.000 Haushalte versorgt werden – schon durch eine einzige moderne Anlage!
Die Stromgestehungskosten für Windenergieanlagen an Land liegen mittlerweile nur noch bei 3,99 bis 8,23 ct/kWh. Sie können also bereits sehr gut mit fossilen Kraftwerken konkurrieren, deren Stromgestehungskosten derzeit meist zwischen 4,59 und 9,96 ct/kWh liegen. Insbesondere im Hinblick auf die stetig steigenden Kosten für konventionelle Energieträger (auch durch den steigenden CO2-Preis) kann die Windenergie zusammen mit anderen Erneuerbaren Energien wie Photovoltaik eine preisstabile und klimafreundliche Stromversorgung gewährleisten.
Erneuerbare sind also konkurrenzlos günstig geworden – trotzdem sind die Strompreise für Verbraucher in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Dieser paradoxe Effekt hat zwei Ursachen, nämlich das grenzkostenorientierte Strommarktmodell (das teuerste Kraftwerk bestimmt den Börsenpreis) und angestiegene Netzentgelte. Je mehr erneuerbare Energie im Netz verfügbar ist, desto seltener müssen teure Gaskraftwerke angeworfen werden. Der rasante Anstieg der Netzentgelte ist zweifelsohne auch durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien bedingt. Jede neu benötigte Leitung erzeugt Kosten, die auf die Verbraucher umgelegt werden. Gleichzeitig hat sich in unserer Netzinfrastruktur die letzten Jahrzehnte ein großer Modernisierungsbedarf angestaut, der unabhängig von den erneuerbaren Energien ist.
Grundsätzlich gilt, je mehr Strom wir regional erzeugen und verbrauchen, desto weniger Leitungen sind erforderlich.
Die Angst vor einem möglichen Wertverlust von Grundstücken in der Umgebung von Windenergieanlagen ist in der Regel unbegründet. Die Höhe eines solchen Verlusts ist deshalb auch nicht pauschal zu beziffern. Die Ursache hierfür liegt zum Großteil in der subjektiven Wahrnehmung der Windräder und der sie umgebenden Landschaft. Sind bereits Windräder in das Landschaftsbild integriert, so empfinden Anwohner oder potenzielle Käufer dies als weniger oder gar nicht störend. Dies spiegelt sich etwa auch in Erfahrungen aus Süddeutschland wider, wo sich die Immobilienpreise wenige Jahre nach der Errichtung von Windparks wieder auf dem ursprünglichen Niveau eingependelt haben.
Das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung hat 2019 eine Studie zu dem Thema veröffentlicht. Mit dem Ergebnis, dass im Durchschnitt innerhalb von 1000 m ein Wertverlust von 7,1 % entsteht. In ländlichen Regionen sind die negativen Effekte eher stärker, während in Ballungsräumen kaum ein Effekt messbar ist. Bei solchen Untersuchungen ist es jedoch immer schwierig einen Einflussfaktor (Windräder) isoliert zu betrachten.
Hier zu Studie: http://www.rwi-essen.de/fileadmin/press_import/media/content/pages/publikationen/ruhr-economic-papers/rep_18_791.pdf
Viele junge Menschen vertreten sogar die Ansicht, dass Windenergieanlagen in der Landschaft Ausdruck des ökosozialen Fortschritts, der regionalen Wertschöpfung sowie einer nachhaltigen Gesellschaft und damit positiv zu bewerten sind.
Quellen & weiterführende Informationen
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (2025): Themenplattform Windenergie.
https://www.energieatlas.bayern.de/thema_wind/themenplattform_windenergie
C.A.R.M.E.N. e.V., Centrales Agrar-Rohstoff Marketing- und Energie-Netzwerk (2020): Akzeptanz für Windkraft. Eine Argumentationshilfe.
https://www.carmen-ev.de/wp-content/uploads/2024/09/Akzeptanz-fuer-die-Windenergie_2024.pdf
Fraunhofer-Institut für solare Energiesysteme ISE (Hrsg.) (2024): Stromgestehungskosten Erneuerbare Energien.
Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg: Fragen und Antworten zu Windenergie und Schall.
https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/erneuerbare-energien/windenergie-und-schall
Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE): Forschungsergebnisse zur Vereinbarkeit von Ökologie und Energiewende.
New European Wind Atlas.
Kontakt
Falls Sie konkrete Fragen zu unserem Projekt haben, erreichen Sie uns unter dem folgenden Kontakt:
Gemeinde Strullendorf
Forchheimer Str. 32
96129 Strullendorf
09543/ 8226-0
info@strullendorf.de